Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

    Ansprechpartner

    Stadt Ratzeburg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 1

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Empfang / Bürgerbüro Mo. - Mi. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr alle anderen Ämter: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 16:00 Uhr Hinweis (nach 16:00 Uhr nur mit Terminreservierung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 8000-135

    Telefon Festnetz: 04541 8000-134

    E-Mail: buergerbuero@ratzeburg.de

    Bankverbindung

    Stadt Ratzeburg

    Empfänger: Stadt Ratzeburg

    IBAN: DE76 2305 2750 0000 1163 00

    BIC: NOLADE21RZB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Ratzeburg

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Ratzeburg - Fachdienst Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 1

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Empfang / Bürgerbüro Mo. - Mi. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do. 8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr. 8:00 - 12:00 Uhr alle anderen Ämter: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr Do. 14:30 - 16:00 Uhr Hinweis (nach 16:00 Uhr nur mit Terminreservierung)

    Kontakt

    Fax: +49 4541 8000-9999

    Telefon Festnetz: 04541 8000-157

    E-Mail: buergerbuero@Ratzeburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Ratzeburg

    Empfänger: Stadt Ratzeburg

    IBAN: DE76 2305 2750 0000 1163 00

    BIC: NOLADE21RZB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Ratzeburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
    • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wahlhelferin, Wähler, Bundestagswahl, Europawahl, verpflichten, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wählerin, Verpflichtung, Wahl, Wahlhelfer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de