Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Hinweise für Lübeck: Wahlhelfer
Weitere Informationen zu den Wahlhelfertätigkeiten gibt es unter Wahlhelfer
Weitere Informationen zu den Wahlhelfertätigkeiten gibt es unter Wahlhelfer
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Lübeck: Wahlhelfer
Weitere Informationen zu den Wahlhelfertätigkeiten gibt es unter Wahlhelfer
Weitere Informationen zu den Wahlhelfertätigkeiten gibt es unter Wahlhelfer
Ansprechpartner
Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen; Team Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Seitenstreifen im Öffentlichen Verkehrsraum
Gebühren: nein
Bushaltestelle Adlerstraße
Bus: Linie 3, 7, 9, 12, 21, 5912, 7650
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di.  08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: wahlen@luebeck.de
E-Mail: statistik@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Internet
Weitere Informationen
Ansprechpartner für:
- wenn es um Fragen rund um die Statistik in der Hansestadt Lübeck geht,
- wenn Sie Hilfestellung im Umgang mit unseren Internetangeboten brauchen,
- wenn Sie Beratung zur Verfügbarkeit von kommunalen Statistiken benötigen,
- wenn es um Fragen rund um die kleinräumige Gliederung in der Hansestadt Lübeck geht,
- wenn Sie an Veröffentlichungen und Projekten interessiert sind.
Stichwörter
Europawahl, Gemeindewahl, gewählt, Kommunalwahl, Politik, Straßenverzeichnis, Wahl, Wahlamt, Wahlausschuss, Wahlen, Wahlergebnis, Wahlergebnisse, Wahlfrauen, Wahlhelfer, Wahlhelferinnen, Wahlmänner
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Verpflichtung, Wahl, Wählerin, Wahlhelfer, verpflichten, Kommunalwahl, Wahlhelferin, Bundestagswahl, Landtagswahl, Wähler, Europawahl