amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Meldeamt - Amt Nordstormarn
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr (Nur mit Online-Terminvereinbarung)
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr (Nur mit Online-Terminvereinbarung)
Mittwoch: 09.00 - 12.00 Uhr (Nur mit Online-Terminvereinbarung)
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr & 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein