Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Bürgerbüro und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 040 72750-00
E-Mail: Buergerbuero@reinbek.de
Weitere Informationen
Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin im Bürgerbüro online.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz, Hauptwohnung, Wohnort