amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Großhansdorf - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Sibylle Hopp
Telefon Festnetz: 04102 694-116
E-Mail: meldeamt.hopp@grosshansdorf.de
Frau Saskia Faust
Telefon Festnetz: 04102 694-118
E-Mail: meldeamt.faust@grosshansdorf.de
Frau Theresa Löwenberg
Telefon Festnetz: 04102 694-171
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein