amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Trave-Land - Amt Trave-Land - Ordnung und Soziales
Adresse
Postanschrift
Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23795 Bad Segeberg
Kontakt
E-Mail: info@amt-trave-land.de
Telefon Festnetz: +49 4551 9908-0
Kontaktperson
Frau Zickermann
Postanschrift
Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23795 Bad Segeberg
Telefon Festnetz: +49 4551 9908-43
E-Mail: meldeamt@amt-trave-land.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein