Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Einwohnerwesen (Einwohnermeldeamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr dienstags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr freitags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können Sie gerne online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Hinweis zu den Wartezeiten: Mit Termin: Wartezeit in der Regel nur wenige Minuten. Zur Terminvergabe
Kontakt
E-Mail: meldeamt@norderstedt.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz, Hauptwohnung, Wohnort