Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
Linien:- Regionalbahn: A1, A2, A3
- Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)
Fax: +49 4193 963-190
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Kontaktperson
Frau Poschmann
Telefon Festnetz: +49 4193 963-322
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Groh
Telefon Festnetz: +49 4193 963-323
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Samrey
Telefon Festnetz: +49 4193 963-324
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Lehmann
Telefon Festnetz: +49 4193 963-326
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein