amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus:
08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag
Öffnungszeiten Standesamt:
08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige
nach Terminvereinbarung
Freitag nach Terminvereinbarung
08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag
Öffnungszeiten Standesamt:
08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch geschlossen
14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige
nach Terminvereinbarung
Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04551 964-0
Fax: 04551 964-111
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz, Hauptwohnung, Wohnort