amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo, Di, Fr 08-12 Uhr Do 08-12 Uhr und 14-18 Uhr sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04192 506-0
Kontaktperson
Frau Epp
Frau Hamann
Frau Jovanovic
Frau Klukas
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein