amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Arensharde - Fachbereich Bürgerservice & Öffentliche Sicherheit - Sachgebiet Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Diverse
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jana Hansen-Carstensen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4626 9612
Frau Dörte Jensen
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein