Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Stadt Glücksburg (Ostsee) - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro ist bis auf Weiters geschlossen. Alle pass- und melderechtlichen Augaben, sowie die Ausgabe bereits beantragter Ausweisdokumente übernimmt für diese Zeit das Bürgerbüro der Stadt Flensburg. Sie können Ihr Anliegen entweder im Rahmen der Offenen Sprechstunde erledigen, oder im Vorwege telefonisch unter 0461 85-2124 einen Termin vereinbaren. Für die Abholung bereits beantragter Dokumente ist kein Termin erforderlich. Die Öffnungs- und Telefonsprechzeiten des Bürgerbüros Flensburg finden sie hier .
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 461 85-2124(Durchwahl Infotelefon Bürgerbüro Flensburg)
Fax: +49 4631 45-1377
Fax: +49 4631 45-1376
E-Mail: rathaus@gluecksburg.de
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein