amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
Linien:- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirsten Blunck (Fachteamleitung)
Frau Birgit Koch (Sachbearbeitung)
Frau Kathleen Grünhagen (Sachbearbeitung)
Frau Birgit Ramm (Sachbearbeitung)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein