amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
Linien:- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirsten Blunck (Fachteamleitung)
Frau Monique Johannsen (Sachbearbeitung)
Frau Birgit Koch (Sachbearbeitung)
Frau Kathleen Grünhagen (Sachbearbeitung)
Frau Birgit Ramm (Sachbearbeitung)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein