Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Dänischenhagen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Aktas-Geyik
Frau Früchting
Hausanschrift
E-Mail: n.fruechting@amt-daenischenhagen.de
Telefon Festnetz: 04349 809-105
Fax: 04349 809-925
Frau Kröger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04349 809-106
E-Mail: t.kroeger@amt-daenischenhagen.de
Fax: 04349 809-925
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein