Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Dänischenhagen - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:
8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr
Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kröger
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 04349 809-106
E-Mail: t.kroeger@amt-daenischenhagen.de
Fax: 04349 809-925
Frau Kiehne
Besucheranschrift
Fax: 04349 809-925
Telefon Festnetz: 04349 809-111
E-Mail: k.kiehne@amt-daenischenhagen.de
Frau Aktas-Geyik
Besucheranschrift
Fax: 04349 809-925
E-Mail: a.aktas-geyik@amt-daenischenhagen.de
Telefon Festnetz: 04349 809-104
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz, Hauptwohnung, Wohnort