Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Isabell Tietz
Telefon Festnetz: +49 4340 409-123
E-Mail: i.tietz@amt-achterwehr.de
Frau Monika Heit
Telefon Festnetz: +49 4340 409-121
E-Mail: m.heit@amt-achterwehr.de
Frau Sophie-Marie Bernhardi
Telefon Festnetz: +49 4340 409-122
E-Mail: s.bernhardi@amt-achterwehr.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein