amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung

    Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

    Beschreibung

    Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Schwentinental - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24221 Schwentinental

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Platz 1

    24223 Schwentinental

    Kontakt

    Fax: +49 4307 811-201

    Telefon Festnetz: +49 4307 811-208

    E-Mail: ema@stadt-schwentinental.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Auskunft aus dem Melderegister, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflicht, Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, keinen Ausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Wohnsitzwechsel, Wohnungsumzug, Wohnungsumzüge, Zweitwohnung anmelden

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de