Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Stadt Schwentinental - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1152
24221 Schwentinental
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mona Looks
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811-208
Frau Sonja Packleppa
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04307 811-208
Frau Nicole Schülke-Steffen
Telefon Festnetz: 04307 811-208
Internet
Stichwörter
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein