Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Haltestelle Heist, Heideweg
Bus: 589
Bus: 489
Bus: X89
Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung Anmeldung einer Wohnung Ummelden einer Wohnung
Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnort anzumelden. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht notwendig. Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen. Im Ausnahmefall können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Eine Anmeldung per Post ist nicht möglich.
Für eine Familie (Ehepaare, Eltern und Kinder bis zur Volljährigkeit) reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen zur Anmeldung erscheint. Kinder ab dem 16. Lebensjahr können sich selbstständig anmelden.
Ab dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch die Wohnungsgeberin / den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z.B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis und / oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
- Bei Kindern, sofern vorhanden, der Kinderreisepass
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Amt Geest und Marsch Südholstein - Melde- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Eingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Haltestelle Heist, Heideweg
Bus: 589
Bus: 489
Bus: X89
Bus: 6675
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung Anmeldung einer Wohnung Ummelden einer Wohnung
Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnort anzumelden. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht notwendig. Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen. Im Ausnahmefall können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Eine Anmeldung per Post ist nicht möglich.
Für eine Familie (Ehepaare, Eltern und Kinder bis zur Volljährigkeit) reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen zur Anmeldung erscheint. Kinder ab dem 16. Lebensjahr können sich selbstständig anmelden.
Ab dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch die Wohnungsgeberin / den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z.B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis und / oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
- Bei Kindern, sofern vorhanden, der Kinderreisepass
- Geburts- bzw. Heiratsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein