amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung

    Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

    Beschreibung

    Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: 6675
      • Bus: 489
      • Bus: 589
      • Bus: X89

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4122 854-140

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung Anmeldung einer Wohnung Ummelden einer Wohnung

    Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnort anzumelden. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht notwendig. Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen. Im Ausnahmefall können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Eine Anmeldung per Post ist nicht möglich.
    Für eine Familie (Ehepaare, Eltern und Kinder bis zur Volljährigkeit) reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen zur Anmeldung erscheint. Kinder ab dem 16. Lebensjahr können sich selbstständig anmelden.

    Ab dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch die Wohnungsgeberin / den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z.B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis und / oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
    • Bei Kindern, sofern vorhanden, der Kinderreisepass
    • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Melde- und Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: X89
      • Bus: 589
      • Bus: 6675
      • Bus: 489

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    Fax: +49 4122 854-140

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung Anmeldung einer Wohnung Ummelden einer Wohnung

    Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnort anzumelden. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht notwendig. Für die Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich erscheinen. Im Ausnahmefall können Sie auch eine Person bevollmächtigen. Eine Anmeldung per Post ist nicht möglich.
    Für eine Familie (Ehepaare, Eltern und Kinder bis zur Volljährigkeit) reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen zur Anmeldung erscheint. Kinder ab dem 16. Lebensjahr können sich selbstständig anmelden.

    Ab dem 01. November 2015 muss die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber wieder bei der Anmeldung in der Meldebehörde mitwirken. Daher ist jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben. Der Auszug ist durch die Wohnungsgeberin / den Wohnungsgeber nur bei Wegzug in das Ausland oder Verlassen einer von mehreren Wohnungen (z.B. einer Nebenwohnung) zu bestätigen.

    Notwendige Unterlagen:

    • Personalausweis und / oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
    • Bei Kindern, sofern vorhanden, der Kinderreisepass
    • Geburts- bzw. Heiratsurkunde
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de