Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
Adresse
Postfachadresse
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Termine können Sie online buchen unter
Kontakt
Kontaktperson
Frau Drescher
Telefon Festnetz: +49 4103 707-245
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Frau Nicole Gugisch
Herr Körner
Telefon Festnetz: +49 4103 707-399
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Frau Preuß
Telefon Festnetz: +49 4103 707-244
E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de
Frau Wleklinski-Vetter
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein