Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Stadt Uetersen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4122 714-316
E-Mail: info@stadt-uetersen.de
Kontaktperson
Frau Kouki
Telefon Festnetz: 04122 714-315
E-Mail: rohlfing@stadt-uetersen.de
Herr Marten
Telefon Festnetz: 04122 714-312
E-Mail: marten@stadt-uetersen.de
Frau Schnettler-Leveringhaus
Telefon Festnetz: 04122 714-314
Frau Römer-Venzke
Telefon Festnetz: 04122 714-316
E-Mail: Roemer-Venzke@stadt-uetersen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein