amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung

    Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.

    Beschreibung

    Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Pinneberg: Meldebestätigung

    Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument

    Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Meldebestätigung

    § 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

    § 24 Bundesmeldegesetz (BMG).

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Pinneberg: Meldebestätigung

    6 Euro

    6 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 21.01.2025

    Stichwörter

    Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz, Hauptwohnung, Wohnort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020