Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-0
Fax: 04101 211-2399
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Pinneberg: Meldebestätigung
Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument
Personalausweis, Reisepass oder ausländisches Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Meldebestätigung
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
Kosten
Keine
Hinweise für Pinneberg: Meldebestätigung
6 Euro
6 Euro
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz, Hauptwohnung, Wohnort