Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Bönningstedt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 13:00 Uhr Di. 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Do. 08:30 - 13:00 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04106 611400
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein