Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Ratekau - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 15
Gebühren: nein
Autokraft
Bus: 5951
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr       Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr       Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr   Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4504 803-380
Fax: +49 4504 803-388
E-Mail: buergerbuero@ratekau.de(buergerbuero@ratekau.de)
E-Mail: einwohnermeldeamt@ratekau.de(einwohnermeldeamt@ratekau.de)
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein