Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt Grömitz
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr geschlossen Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Fax: 04562 69-258
E-Mail: einwohneramt@groemitz.landsh.de
Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr geschlossen Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein