Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.1 Bürgerservice / Veranstaltungen - Bürgerservice/Fundbüro/Wahlamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Bürgerservice ist rollstuhlgerecht.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag                        08:00 - 12:30 Uhr Montag + Donnerstag                14:00 - 17:00 Uhr Hinweise: Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, online einen Termin zu vereinbaren oder unter der Rufnummer 04651 851 555 telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Stichwörter
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnung, Nebenwohnung, Wohnsitz, Hauptwohnung, Wohnort