Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Team Bürgerbüros Amt Eiderstedt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00  - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04862 10000
E-Mail: buergerbuero@amt-eiderstedt.de
Weitere Informationen
Standorte der Bürgerbüros:
- Bürgerbüro im Amtsgebäude, Welter Str. 1, 25836 Garding
- Bürgerbüro im Alten Rathaus, Badallee 1, 25826 Sankt Peter-Ording
- Bürgerbüro im Rathaus Tönning, Am Markt 1, 25832 Tönning (im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein