Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung dient als Nachweis der An- oder Abmeldung der Haupt- oder Nebenwohnung.
Beschreibung
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
ZOB / Bahnhof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04155 8009-232
Telefon Festnetz: 04155 8009-235
Telefon Festnetz: 04155 8009-233
Telefon Festnetz: 04155 8009-253
Fax: 04155 8009999
E-Mail: buergerservice@amt-buechen.de
Formulare
Vollmacht zur Anmeldung_Abmeldung
Einverständniserklärung_Umzug Minderjährige
Hinweis_Ummeldung Minderjährige m. Einverständniserklärung
Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein