Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Reisepass für Kinder
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungsklebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
- kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Beantragung des Reisepasses
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 bis 12:00 Uhr Di 07:30 bis 12:00 Uhr u. 15:00 bis 18:30 Uhr Do 08:00 bis 12:00 Uhr u. 15:00 bis 18:30 Uhr Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 040 67072-101
Telefon Festnetz: 040 67072-0
Kontaktperson
Frau Swetlana Stoll (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 040 67072-122
Fax: 040 67072-101
Frau Mirja Stötzer (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 040 67072-123
Fax: 040 67072-101
Frau Kerstin Haßler (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Fax: 040 67072-101
Telefon Festnetz: 040 67072-124
Frau Wencke Schwenckner (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Fax: 040 67072-101
Telefon Festnetz: 040 67072-125
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel:
- Reisepass
- Personalausweis
- Kinderreisepass
- biometrisches Passfoto
- gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Hinweise für Barsbüttel: Reisepass beantragen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
Im Rathaus können Sie schnell und einfach Ihre neuen Passbilder erstellen. Sie finden den Fotoautomaten im Erdgeschoss. - gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.)
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (- für Antragstellende unter 24 Jahre: 6 Jahre; für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
Hinweise für Barsbüttel: Reisepass beantragen
In den ersten Wochen des Jahres 2024 stiegen die Antragszahlen vor allem für Reisepässe außergewöhnlich deutlich an. Sogar die regelmäßig hohen Antragszahlen jedes Jahr vor den Sommermonaten wurden bereits zahlenmäßig übertroffen. Binnen vier Wochen wurden erstmals in der Geschichte der Bundesdruckerei GmbH weit über 600.000 Reisepässe bestellt.
Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 4 bis 6 Wochen. Es kann jedoch insbesondere in der Urlaubszeit zu einer erhöhten Bearbeitungsdauer kommen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
Kosten
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.00 EUR
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 21.00 EUR
Hinweise für Barsbüttel: Reisepass beantragen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Barsbüttel
Für über 24-Jährige
Standard-Reisepass 70,00 € bzw. 102,00 € im Expressverfahren
48-Seiten Reisepass 92,00 € bzw. 124,00 € im Expressverfahren
Für Personen, die das 24. Lebenjahr noch nicht vollendet haben
Standard-Reisepass 37,50 € bzw. 69,50 € im Expressverfahren
48-Seiten Reisepass 59,50 € bzw. 91,50 € im Expressverfahren
Die Zusatzgebühr für Expressverfahren beträgt 32 € und für 48-Seiten-Pass 22 €.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 13.10.2023
Stichwörter
Reiseausweis, Ferien, EU-Ausland, Reisepaß, deutscher Reisepass, Ausweis, Europapass, Urlaub, ePass, Ausland, Biometrischer Reisepass, Elektronischer Reisepass, verreisen, Identifikation, Pass, Einreise