Durchführung von Sammlungen Erlaubnis
Sammlungen
Seit dem 1. Januar 2009 sind Sammlungen in Schleswig-Holstein weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Beschreibung
Sammlungen sind in Schleswig-Holstein seit dem 1. Januar 2009 weder erlaubnis- noch anzeigepflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Das bisherige Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz ist zum 1. Januar 2009 aufgehoben worden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein