Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Mittelangeln

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    24986 Mittelangeln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Satrup ZOB, Mittelangeln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04633 9444 -14 oder -34

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04633 9444-34

    Telefon Festnetz: 04633 9444-14

    Fax: 04633 9444-27

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-mittelangeln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup

    Adresse

    Hausanschrift

    Schleswiger Straße 3

    24966 Sörup

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sörup ZOB/Bahnhof

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.

    Öffnungszeiten

    Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo. - Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04635 2960 -0 oder -22

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04635 2960-22

    Fax: 04635 2960-13

    Telefon Festnetz: 04635 2960-0

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-mittelangeln.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung

    Stichwörter

    Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    vorübergehend, Personalausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Lichtbildausweis, Personaldokument, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Neuer PA, Ausweis ausstellen, Beantragung, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, PA, Identitätsnachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de