Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Kronshagen: Vorläufiger Personalausweis beantragen

    Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Dies gilt auch für Kinder.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 7

    24119 Kronshagen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
      Linie:
      • Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 5866-157

    Telefon Festnetz: 0431 5866-158

    Fax: 0431 5866-200

    Telefon Festnetz: 0431 5866-159

    E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de

    Internet

    Stichwörter

    abmelden, Anmeldebescheinigung, anmelden, Auskunft aus dem Melderegister, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Leichenpass, Meldebescheinigung, Melderegister, neuer Personalausweis, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, ummelden, Zweitwohnung anmelden

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Kronshagen: Vorläufiger Personalausweis beantragen

    • Bei Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Dies gilt auch für Kinder.
    • Bei ledigen Personen ist die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig
    • Bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen ist die Vorlage der Heiratsurkunde ggf. ein Nachweis über die aktuelle Namensführung notwendig
    • Bei gemeinsamer Sorgeberechtigung und Zusammenleben beider Eltern ist eine schriftliche Einverständniserklärung mit einer Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Elternteils erforderlich

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    vorübergehend, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, Neuer PA, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Ausweis, vorläufiger Personalausweis, Beantragung, Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English