Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Nordsee-Treene: Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis

    Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Hattstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsweg 10

    25856 Hattstedt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-651

    Telefon Festnetz: 04841 992-652

    Fax: 04841 992-655

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Nordstrand

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 4

    25845 Nordstrand

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-551

    Fax: 04841 992-555

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Friedrichstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    25840 Friedrichstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-751

    Telefon Festnetz: 04841 992-754

    Fax: 04841 992-755

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Bürgerbüro Mildstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 19

    25866 Mildstedt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!) Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 15:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr u. 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (nur mit Termin!)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 992-352

    Telefon Festnetz: 04841 992-353

    Fax: 04841 992-355

    E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2021 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Amt Nordsee-Treene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beantragung, vorübergehend, neuer Personalausweis, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Identitätsdokument, PA, Personaldokument, Ausweis ausstellen, Perso, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)