• Wisch (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Personalausweis Ausstellung vorläufig

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Beschreibung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Hinweise für Nordsee-Treene: Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis

Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

Im Bereich des Amtes Nordsee-Treene können Sie sich mit diesem Anliegen wohnortunabhängig an jedes Bürgerbüro wenden.

Ansprechpartner

Bürgerbüro Hattstedt

Adresse

Hausanschrift

Amtsweg 10

25856 Hattstedt

Kontakt

Telefon Festnetz: 04841 992-651

Telefon Festnetz: 04841 992-652

Fax: 04841 992-655

E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

Version

Technisch erstellt am 16.09.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bürgerbüro Nordstrand

Adresse

Hausanschrift

Schulweg 4

25845 Nordstrand

Kontakt

Telefon Festnetz: 04841 992-551

Fax: 04841 992-555

E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

Version

Technisch erstellt am 16.09.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bürgerbüro Friedrichstadt

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 11

25840 Friedrichstadt

Kontakt

Telefon Festnetz: 04841 992-751

Telefon Festnetz: 04841 992-754

Fax: 04841 992-755

E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

Version

Technisch erstellt am 16.09.2021

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Bürgerbüro Mildstedt

Adresse

Hausanschrift

Schulweg 19

25866 Mildstedt

Öffnungszeiten


Kontakt

Telefon Festnetz: 04841 992-352

Telefon Festnetz: 04841 992-353

Fax: 04841 992-355

E-Mail: buergerbuero@amt-nordsee-treene.de

Version

Technisch erstellt am 23.09.2021

Technisch geändert am 25.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
    • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

Fristen

Geltungsdauer: 3 Monate

Kosten

Gebühr 10.0 EUR

Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Ausweis ausstellen, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, Identitätsnachweis, PA, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Identitätsdokument, vorübergehend, Personalausweis, Perso, Neuer PA, vorläufiger Personalausweis, Beantragung, Personaldokument, elektronischer Personalausweis, Ausweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020