Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Föhr-Amrum: Personalausweis - vorläufiger Personalausweis -Föhr-Amrum

    Für die Insel Amrum mit den Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum ist die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Strunwai 5, 25946 Nebel, Ihr Ansprechpartner vor Ort.

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Hinweise für Föhr-Amrum: Personalausweis - vorläufiger Personalausweis -Föhr-Amrum

    Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Die von Ihnen angefragte Leistung kann an beiden Verwaltungssitzen erbracht werden.

    Ansprechpartner

    Amt Föhr-Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Gewerbegebiet
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4681 5004-850

    Telefon Festnetz: + 49 4681 5004-809

    E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Föhr-Amrum - Außenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Strunwai 5

    25946 Nebel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nebel Mitte
      Linie:
      • Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4682 9411-14

    Telefon Festnetz: +49 4682 9411-0(Zentrale)

    E-Mail: oa-amrum@amtfa.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    vorübergehend, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, Neuer PA, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Ausweis, vorläufiger Personalausweis, Beantragung, Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English