Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlen

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.

    Beschreibung

    Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.

    Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).

    Ansprechpartner

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Fachbereich 2 - Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: X89
      • Bus: 589
      • Bus: 489
      • Bus: 6675

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4122 854-140

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Geest und Marsch Südholstein - Melde- und Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vorm Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Heist, Heideweg
      Linien:
      • Bus: 589
      • Bus: X89
      • Bus: 489
      • Bus: 6675

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4122 854-140

    Telefon Festnetz: +49 4122 854-0

    E-Mail: info@amt-gums.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
      Linie:
      • Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-4448

    Fax: +49 4121 4502-94448

    E-Mail: n.jansson@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Europawahlordnung (EuWO)

    Bundeswahlordnung (BWO)

    Fristen

    Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

    Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie - sofern bekannt - Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Europawahl, Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis, Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de