Wahlen
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Beschreibung
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Ansprechpartner
Amt Ostholstein-Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Amt Ostholstein-Mitte Mo:08:00 - 12:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Servicestelle Sierksdorf Nächste Termine: - 03.04.2024 - 17.04.2024 - 15.05.2024 - 05.06.2024
Kontakt
Kontaktperson
Herr B. Busch (LVB)
Frau W. Dahm
Herr C. Drews (FBL FB1 Finanzen und EDV)
Frau A. Jacobs
Frau K. Karstens
Herr D. Lüdtke
Frau A. Lüth
Frau R. Schulz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau B. Waldow-Reese
Frau N. Ahrens
Frau L.-C. Arndt
Frau M. Arndt
Frau M.-M. Wulf
Frau N.-M. Becker
Herr C. Busch
Frau C. El Basiouni
Herr O. Enzian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-214
Frau N. Falk
Frau L. Fuhl
Frau G. Gurke
Frau C. Henrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-537
Frau M. Hinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-539
Herr Y. Holtz
Frau Ke. Karstens
Frau C. Keller
Frau N. Kröger-Wellendorf (FBL FB 2 Ordnung und Soziales)
Hausanschrift
Fax: 04528 9174-6200
Telefon Festnetz: 04528 9174-200
E-Mail: n.kroeger-wellendorf@amt-ostholstein-mitte.landsh.de
Frau S. Landt
Herr J. Lickfeld
Herr M. Lühr
Herr P. Mattus
Frau M. Mehnert
Herr C. Otto
Frau A.-C. Paßfall
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04528 9174-521
Frau N. Reinhardt
Herr D. Schildknecht
Frau C. Schulz
Herr Ca. Schulz
Herr P. Strawe
Herr A. Vogel
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie - sofern bekannt - Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Europawahl, Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis, Wahl