Wahlen
Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.
Beschreibung
Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.
Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Föhr-Amrum: Wahlen - Föhr-Amrum
Wahlbüro für die Amrumer Gemeinden ist die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Strunwai 5, 25946 Nebel.
Wahlbüro für die Föhrer Gemeinden ist das Amt Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr.
Wahlbüro für die Amrumer Gemeinden ist die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Strunwai 5, 25946 Nebel.
Wahlbüro für die Föhrer Gemeinden ist das Amt Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).
Hinweise für Föhr-Amrum: Wahlen - Föhr-Amrum
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Briefwahlanträge können an beiden Verwaltungssitzen gestellt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte die Rücksendung der Wahlunterlagen an das jeweils zuständige Wahlbüro erfolgen.
- Wahlscheinantrag onlineIm Bereich des Amtes Föhr-Amrum können Wahlscheine online beantragt werden. Eine entsprechende Verlinkung wird dann auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Die Inseln Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Briefwahlanträge können an beiden Verwaltungssitzen gestellt werden. Aus organisatorischen Gründen sollte die Rücksendung der Wahlunterlagen an das jeweils zuständige Wahlbüro erfolgen.
- Wahlscheinantrag onlineIm Bereich des Amtes Föhr-Amrum können Wahlscheine online beantragt werden. Eine entsprechende Verlinkung wird dann auf der Homepage des Amtes Föhr-Amrum rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: kommunales@nordfriesland.de
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Am Gewerbegebiet
Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Nebel Mitte
Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Europawahlordnung (EuWO)
Bundeswahlordnung (BWO)
Fristen
Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.
Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen bzw. Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis, Europawahl, Wahl