Nicht gewerbsmäßige Haltung gefährlicher Wildtiere Zulassung

    Gefährliche Wildtiere: Ausnahme vom Haltungsverbot

    Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Verbot der nicht gewerbsmäigen Haltung von gefährlichen Wildtieren zulassen.

    Beschreibung

    In Schleswig-Holstein ist die nicht gewerbsmäßige Haltung eines gefährlichen Tieres einer wild lebenden Art verboten.

    Gefährliche Tiere sind solche, die in ausgewachsenem Zustand Menschen durch Körperkraft, Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können und ihrer Art nach unabhängig von individuellen Eigenschaften allgemein gefährlich sind (zum Beispiel Raubtiere, Giftschlangen, Reptilien, Amphibien, giftige Spinnen und Skorpione).

    Die zuständige Stelle kann Ausnahmen vom Haltungsverbot erteilen.

    Zuständigkeit

    An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

    erforderliche Unterlagen

    • Herkunftsnachweis der Tiere,
    • Nachweis über die Erforderlichkeit der Haltung der Tiere.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf Ausnahme vom Haltungsverbot ist vor Beginn der Haltung an die zuständige Stelle zu richten.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Thema Tierschutz und Tierhaltung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)