Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

    Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

    Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

    • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
    • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

    An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • zuständige Baubehörde des Landes

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    • des Kreises oder der kreisfreien Stadt
    • der Gemeinden (wenn die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)

    Ansprechpartner

    Stadtplanung und Bauordnung; Bauaufsicht, Bauberatung, Prüfamt für Standsicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Bauhof 11

    23552 Lübeck

    Parkplatz: Großer Bauhof
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
    Anzahl: 62
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Musterbahn
    Anzahl: 55
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parade
    Anzahl: 67
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Fegefeuer

    Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 08:00 bis 14:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 14:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: bauaufsicht@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Formulare

    Stichwörter

    Bauakte, Bauakten, Bauaufsichtsbehörde, Bauen, Baugenehmigung, bauliche Anlage, Bauordnung, Bauvorhaben, Bauzeichnungen, beseitigen, Beseitigung, Beseitigungsanordnung, Eigentümer, Gebäude, Grundstück, Grundstücksakten, Nutzung, Standsicherheit, Statikunterlagen, Typenprüfung, Verstoß, Vollmacht, Widerspruch

    Version

    Technisch erstellt am 05.06.2024 (von: Wigger, Franca)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
    • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
      • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
      • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
      • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
    • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
    • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

      Hinweise für Lübeck: Abgeschlossenheitsbescheinigung

      • Beizufügen sind folgende Aufteilungspläne:
        Lageplan im Maßstab 1:500 (Stellplatzzuordnung wird dringend empfohlen),
        Grundrisse im Maßstab 1:100 (auch Spitzboden!),
        Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100.
         
      • Jeder Raum - auch der Spitzboden - muss dargestellt und mit einer Nummer entsprechend dem Sondereigentum gekennzeichnet sein. Bitte nur ganze Zahlen (und keine Zusätze, wie beispielsweise 1.1, 1.2, 1.3...) verwenden!
      • Die zeichnerische Darstellung nur eines Teils des Gebäudes, insbesondere nur der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile, genügt nicht!
      • Terrassen, Stellplätze, Sondereigentum müssen bemaßt sein
      • Alle Ansichten müssen gezeichnet sein, auch bei geschlossener Bebauung, die Mittelwand als Schnitt
      • Wasserzapfstellen (Küche, Bäder) müssen eingezeichnet sein

      Von allen Unterlagen werden mindestens drei Ausfertigungen benötigt.

      • Beizufügen sind folgende Aufteilungspläne:
        Lageplan im Maßstab 1:500 (Stellplatzzuordnung wird dringend empfohlen),
        Grundrisse im Maßstab 1:100 (auch Spitzboden!),
        Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100.
         
      • Jeder Raum - auch der Spitzboden - muss dargestellt und mit einer Nummer entsprechend dem Sondereigentum gekennzeichnet sein. Bitte nur ganze Zahlen (und keine Zusätze, wie beispielsweise 1.1, 1.2, 1.3...) verwenden!
      • Die zeichnerische Darstellung nur eines Teils des Gebäudes, insbesondere nur der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile, genügt nicht!
      • Terrassen, Stellplätze, Sondereigentum müssen bemaßt sein
      • Alle Ansichten müssen gezeichnet sein, auch bei geschlossener Bebauung, die Mittelwand als Schnitt
      • Wasserzapfstellen (Küche, Bäder) müssen eingezeichnet sein

      Von allen Unterlagen werden mindestens drei Ausfertigungen benötigt.

      Formulare

      • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
      • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
      • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
      • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

      Voraussetzungen

      • Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer beziehungsweise Erbbauberechtigter der Wohnungen sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel Erwerber).
      • Abgeschlossen ist Sondereigentum, wenn
        • es baulich von fremden Wohnungen beziehungsweise Räumen abgetrennt ist, zum Beispiel durch Wände und Decken, und
        • einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum hat; der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
      • Zu einer abgeschlossenen Wohnung oder zu in sich abgeschlossenen, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses (zum Beispiel Abstellräume im Keller) gehören.
      • Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks (wie Terrassen und Gartenflächen), an denen ebenfalls Sondereigentum begründet werden soll, müssen durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

      Hinweise für Lübeck: Abgeschlossenheitsbescheinigung

      Alle Grundstücksdaten sind anzugeben (Gemarkung, Flur und Flurstück sowie Grundbuch und Grundbuchblatt-Nr.).
      Ebenso sind Angaben über den/die Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/n, Antragsteller/in und Kostenträger/in erforderlich.

      Alle Grundstücksdaten sind anzugeben (Gemarkung, Flur und Flurstück sowie Grundbuch und Grundbuchblatt-Nr.).
      Ebenso sind Angaben über den/die Grundstückseigentümer/in bzw. Erbbauberechtigte/n, Antragsteller/in und Kostenträger/in erforderlich.

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)

      Verfahrensablauf

      • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
      • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
      • Wenn alle Voraussetzung vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer Ausfertigung der Bauzeichnung / des Aufteilungsplans.

      Fristen

      • keine

      Bearbeitungsdauer

      • keine Angabe

      Kosten

      Hinweise für Lübeck: Abgeschlossenheitsbescheinigung


      Für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden Gebühren nach der gültigen Baugebührenverordnung (BauGebVO) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Umfang und Aufwand.


      Für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden Gebühren nach der gültigen Baugebührenverordnung (BauGebVO) erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Umfang und Aufwand.

      Bemerkungen

      Hinweise für Lübeck: Abgeschlossenheitsbescheinigung

      Abgeschlossene Wohnungen sind solche Wohnungen, die durch

      • Wände, die den Anforderungen an Wohnungstrennwände entsprechen und
      • Decken, die den Anforderungen an Wohnungstrenndecken entsprechen,

      baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen sind und einen eigenen, abschließbaren Zugang

      • unmittelbar ins Freie oder
      • von einem Treppenhaus, das den Anforderungen an 
        § 35 LBO entspricht,

      haben.

      Wasserversorgung, Ausguss und WC müssen innerhalb der Wohnungen liegen und gekennzeichnet sein. Außerdem können auch außerhalb der Wohnungen liegende Räume (z.B. Kellerräume) Teile einer abgeschlossenen Wohneinheit sein.
      Stellplätze / Tiefgaragenstellplätze gelten nur dann als abgeschlossene Räume, wenn ihre Flächen durch dauerhafte Markierungen ersichtlich sind

      Gültigkeitsgebiet

      Schleswig-Holstein

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 31.03.2023

      Version

      Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

      Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Aufteilung eines Wohnhauses in Wohnungseigentum, Teileigentum, Aufteilung Wohnhaus, Sondereigentum, Dauerwohnrecht

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)