Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Ansprechpartner

    Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt

    Aktuelles

    Das Einwohnermeldeamt des Amt Itzehoe-Land verfügt über einen FOTOFIX Fotoautomaten , mit dem vier biometrische Passbilder für 10,00€ erstellt werden können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Margarete-Steiff-Weg 3

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04821 7388-36

    Telefon Festnetz: 04821 7388-37

    Fax: 04821 7388-35

    E-Mail: ahrens@amtitzehoe-land.de

    E-Mail: bandomir@amtitzehoe-land.de

    Stichwörter

    Antragsunterlagen Führerschein, aus der Kirche austreten, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Einwohnermeldeamt, Ferienpass, Fischerei, Fischereiabgabemarke, Fischereiabgabemarken, Fischereischein, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Fundstelle, gefunden, gefunden, verloren, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kirche, Kirchenaustritt, Kircheneintritt, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, neuer Personalausweis, Passfoto, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, Wiederaufnahme in die Kirche

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020