Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Amt Itzehoe-Land - Einwohnermeldeamt
Aktuelles
Das Einwohnermeldeamt des Amt Itzehoe-Land verfügt über einen FOTOFIX Fotoautomaten , mit dem vier biometrische Passbilder für 8,00€ erstellt werden können.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04821 7388-36
Telefon Festnetz: 04821 7388-37
Fax: 04821 7388-35
E-Mail: ahrens@amtitzehoe-land.de
E-Mail: bandomir@amtitzehoe-land.de
Stichwörter
Antragsunterlagen Führerschein, aus der Kirche austreten, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflichtbefreiung, Befreiung Ausweispflicht, Einwohnermeldeamt, Ferienpass, Fischerei, Fischereiabgabemarke, Fischereiabgabemarken, Fischereischein, Führungszeugnis, Führungszeugnisse, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Fundstelle, gefunden, gefunden, verloren, keinen Ausweis, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kirche, Kirchenaustritt, Kircheneintritt, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, neuer Personalausweis, Passfoto, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, Wiederaufnahme in die Kirche
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein