Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Mo. 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Mittwochs geschlossen. Dienstags und donnerstags ist der Besuch des Einwohnermeldeamtes ohne Termin möglich. Für die andere Tage vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Weitere Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung. Zahlungen per EC-Karte oder in bar möglich. Die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner*innen finden Sie weiter oben. Alternativ können Sie nachstehend Ihren Termin online buchen. Eine Übersicht unseres Leistungsspektrums finden Sie unten unter "Mitarbeiter".
Kontakt
Telefon Festnetz: 04821 603-353
Telefon Festnetz: 04821 603-253
Telefon Festnetz: 04821 603-358
Telefon Festnetz: 04821 603-356
E-Mail: meldeamt@itzehoe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein