Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Ansprechpartner

    Fachbereich II: Ordnung und Soziales, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 28

    23816 Leezen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch:  geschlossen Donnerstag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04552 9977-200(Meldeamt)

    Telefon Festnetz: 04552 9977-201(Sozialamt)

    Telefon Festnetz: 04552 9977-202(Ordnungsamt)

    Telefon Festnetz: 04552 9977-203(Standesamt)

    E-Mail: meldeamt@amt-leezen.de(Meldeamt)

    E-Mail: sozialamt@amt-leezen.de(Sozialamt)

    E-Mail: ordnungsamt@amt-leezen.de(Ordnungsamt)

    E-Mail: standesamt@amt-leezen.de(Standesamt)

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 28

    23816 Leezen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch:  geschlossen Donnerstag:  8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 15.08.2023

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020