Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Amt Bornhöved - SG 3.2: Einwohnermeldeamt und Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 - 16.30 Uhr Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Yannick Panten
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 907726
Fax: 0431 9886801026
E-Mail: panten@amt-bornhoeved.de
Frau Michéle Fehrs
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 9077-25
Fax: 0431 9886801025
E-Mail: michele.fehrs@amt-bornhoeved.de
Frau Laura Shaqiri
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 9077-25
Fax: 0431 9886801025
E-Mail: laura.shaqiri@amt-bornhoeved.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein