Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Mittelangeln
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Satrup ZOB, Mittelangeln
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04633 9444-14
Telefon Festnetz: 04633 9444-34
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup
Adresse
Hausanschrift
Sörup ZOB/Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.
Öffnungszeiten
Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein