Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Hinweise für Hohner Harde: Reisepass: Verlustanzeige - Hinweis keine Legitimationspapiere mehr vorhanden

    Sie haben Ihren Reisepass/Personalausweis und alle anderen amtlichen Ausweispapiere (Führerschein, Personalausweis, Krankenkassenkarte) verloren?

    Dann rufen Sie uns bitte während unserer Öffnungzeiten zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04331 6677-01 an.  

    In diesem Fall müssen wir einen Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität ggfs. von einer externen Behörde anfordern.

    Dieser Vorgang kann mehrere Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.   

    Sie haben Ihren Reisepass/Personalausweis und alle anderen amtlichen Ausweispapiere (Führerschein, Personalausweis, Krankenkassenkarte) verloren?

    Dann rufen Sie uns bitte während unserer Öffnungzeiten zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04331 6677-01 an.  

    In diesem Fall müssen wir einen Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität ggfs. von einer externen Behörde anfordern.

    Dieser Vorgang kann mehrere Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.   

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Ansprechpartner

    Fachteam 2.1 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rendsburger Straße 42

    24787 Fockbek

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Haltestelle Schützenhaus

    Bus: Linie 2

    Bus: Linie 1

    Bus: Linie 3

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04331 6677-01

    Fax: 04331 6677-901

    E-Mail: k.blunck@fockbek.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2023 (von: Gerhard, Julia)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Gerhard, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)