Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Hinweise für Fockbek: Reisepass: Verlustanzeige - Hinweis keine Legitimationspapiere mehr vorhanden
Sie haben Ihren Reisepass/Personalausweis und alle anderen amtlichen Ausweispapiere (Führerschein, Personalausweis, Krankenkassenkarte) verloren?
Dann rufen Sie uns bitte während unserer Öffnungzeiten zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 04331 6677-01 an.
In diesem Fall müssen wir einen Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität ggfs. von einer externen Behörde anfordern.
Dieser Vorgang kann mehrere Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schützenhaus
Linien:- Bus: Linie 2
- Bus: Linie 3
- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirsten Blunck (Fachteamleitung)
Frau Birgit Koch (Sachbearbeitung)
Frau Kathleen Grünhagen (Sachbearbeitung)
Frau Birgit Ramm (Sachbearbeitung)
Internet
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Metainformation
- Ursprungsportal: Reisepass: Verlustanzeige
- Ursprungsportal: Reisepass: Verlustanzeige - Hinweis keine Legitimationspapiere mehr vorhanden in Fockbek
- Ursprungsportal: Reisepass: Verlustanzeige - Hinweis keine Legitimationspapiere mehr vorhanden in Fockbek
- Ursprungsportal: Reisepass: Verlustanzeige - Hinweis keine Legitimationspapiere mehr vorhanden in Hohner Harde