Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 2 Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandallee 42

    23669 Timmendorfer Strand

    Öffnungszeiten

    Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4503 807-0

    Fax: +49 4503 807-211

    E-Mail: info@timmendorfer-strand.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de